Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fahrzeugankauf
Stand: 26.02.2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner 1.1 Diese AGB regeln den Ankauf von Fahrzeugen, insbesondere Tesla-Fahrzeugen, durch die Hornak Cars GmbH, Neusiedlerstraße 20, 7092 Winden am See, Österreich (nachfolgend „wir“, „Käuferin“ oder „HornakCars“), von privaten und gewerblichen Verkäufern (nachfolgend „Verkäufer“). 1.2 Abweichende Bedingungen des Verkäufers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

2. Vertragsgegenstand Gegenstand ist der Ankauf des im individuellen Ankaufsprozess konkret bezeichneten Fahrzeugs inklusive Zubehör (z. B. Ladeequipment, Schlüssel/Key Cards, Winterräder) sowie gegebenenfalls übertragbarer Softwarepakete (z. B. EAP/FSD), soweit dies rechtlich und technisch möglich ist.

3. Angebot, Bewertung und verbindlicher Vertragsschluss (Online) 3.1 Die Online-Angaben des Verkäufers (Modell, Erstzulassung, Laufleistung, Ausstattung, Zustand, Unfallfreiheit etc.) dienen der Vorbewertung. 3.2 Indem der Verkäufer das Online-Verkaufsformular absendet oder ein digital signiertes Angebot übermittelt, gibt er ein verbindliches und unwiderrufliches Angebot zum Verkauf seines Fahrzeugs an HornakCars ab. 3.3 Der rechtsgültige Kaufvertrag kommt zustande, sobald HornakCars dieses Angebot durch eine ausdrückliche "Annahmebestätigung" (per E-Mail oder digitalem Kaufvertrag) annimmt. Eine bloße Eingangsbestätigung der Daten stellt noch keine Annahme dar. 3.4 Ab dem Zeitpunkt der Annahmebestätigung durch HornakCars ist der Vertrag für beide Seiten bindend. Ein einseitiger, grundloser Rücktritt durch den Verkäufer ist ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen.

4. Sonderbestimmungen für Leasing- und finanzierte Fahrzeuge 4.1 Gibt der Verkäufer an, dass das Fahrzeug derzeit geleast oder über eine Bank finanziert ist, stellt die Online-Zusage des Verkäufers eine verbindliche Vereinbarung zur Leasingablöse und Eigentumsverschaffung dar. 4.2 Der Verkäufer verpflichtet sich unwiderruflich, unverzüglich nach Vertragsschluss (gemäß Punkt 3.3) alle notwendigen Schritte bei seiner Leasinggesellschaft/Bank in die Wege zu leiten, damit diese das Eigentum am Fahrzeug direkt an HornakCars übertragen kann. 4.3 HornakCars verpflichtet sich, den mit dem Verkäufer vereinbarten Ankaufspreis direkt an die Leasinggesellschaft/Bank zur (Teil-)Tilgung des offenen Leasing-Saldos zu überweisen. 4.4 Übersteigt der offene Ablösesaldo bei der Bank den vereinbarten Ankaufspreis, verpflichtet sich der Verkäufer ausdrücklich, diesen Differenzbetrag zeitgerecht und direkt an die Bank zu begleichen, sodass der Eigentumsübertragung nichts im Wege steht. 4.5 Kommt der Verkäufer seinen Pflichten (insbesondere der Zahlung eines Differenzbetrages an die Bank oder der rechtzeitigen Meldung an die Bank) nicht nach und scheitert dadurch der Ankauf, gilt dies als unberechtigter Vertragsrücktritt. In diesem Fall wird die Vertragsstrafe (Pönale) gemäß Punkt 6 fällig.

5. Zustandsgarantie und Offenlegungspflichten des Verkäufers 5.1 Der Verkäufer garantiert, dass alle von ihm im Online-Formular oder Vorfeld gemachten Angaben zum Fahrzeug (insbesondere zu Kilometerstand, Unfallfreiheit, Vorbesitzern, technischem Zustand, Akkugesundheit und optischen Mängeln) vollständig und wahrheitsgemäß sind. 5.2 Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Übergabe exakt dem Zustand entsprechen, der vertraglich zugesichert wurde. Verschwiegene oder verheimlichte Mängel gehen vollumfänglich zu Lasten des Verkäufers. 5.3 Das Fahrzeug muss frei von Rechten Dritter sein, es sei denn, es handelt sich um ein ordnungsgemäß deklariertes Leasingfahrzeug gemäß Punkt 4.

6. Stornierung, Vertragsstrafe (Pönale) und Schadenersatz 6.1 Der geschlossene Kaufvertrag ist bindend. Tritt der Verkäufer nach Vertragsschluss (siehe Punkt 3.3) ohne gesetzlichen Grund vom Vertrag zurück, weigert er sich, das Fahrzeug zu übergeben, oder veräußert er das Fahrzeug anderweitig, begeht er eine Vertragsverletzung. 6.2 Für diesen Fall vereinbaren die Parteien eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe (Pönale) in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises. 6.3 Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden tatsächlichen Schadens (z. B. entgangener Gewinn aus einem bereits geplanten Weiterverkauf) bleibt HornakCars ausdrücklich vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird auf einen solchen Schadenersatzanspruch angerechnet. 6.4 Dem Verkäufer ist es nicht gestattet, den Vertrag durch bloße Zahlung einer "Stornogebühr" aufzulösen, sofern HornakCars auf die Erfüllung des Vertrages (Übergabe des Fahrzeugs) beharrt. Eine Auflösung erfordert stets unsere schriftliche Zustimmung.

7. Bedingungen der Fahrzeugübergabe & Zustandsprüfung 7.1 Die Übergabe erfolgt grundsätzlich an unserem Standort 7092 Winden am See oder nach Vereinbarung mit Abholung beim Verkäufer. 7.2 Der Verkäufer übergibt das Fahrzeug inkl. sämtlicher Schlüssel/Key Cards, Zulassungsdokumente (Zulassungsschein/Typenschein), Service-/Reparaturnachweise und vorhandenem Zubehör. Zudem muss der Verkäufer die Tesla-App/den Tesla-Account rechtzeitig zur Besitzübertragung/Entkopplung freigeben. 7.3 Abweichender Zustand: Bei der Übergabe führt HornakCars eine abschließende Zustandsprüfung durch. Werden hierbei Mängel oder Schäden festgestellt, die vom Verkäufer vorab nicht deklariert wurden, hat HornakCars nach eigener Wahl das Recht:

a) Den Kaufpreis einseitig um den objektiv festgestellten Minderwert bzw. die Reparaturkosten zu reduzieren, oder
b) fristlos vom Kaufvertrag zurückzutreten. 7.4 Im Falle eines Rücktritts nach Punkt 7.3 b) haftet der Verkäufer für alle HornakCars entstandenen, frustrierten Aufwendungen (z. B. Logistik, Anfahrt, Begutachtungskosten). Ein Storno durch den Verkäufer aufgrund einer Preisanpassung (Punkt 7.3 a) ist ausgeschlossen, sofern die Anpassung lediglich den verschwiegenen Mangel ausgleicht.
8. Kaufpreis und Zahlung 8.1 Der vereinbarte Kaufpreis wird nach erfolgreicher Zustandsprüfung und Unterzeichnung des physischen Übergabeprotokolls sowie der vollständigen Übergabe aller unter Punkt 7.2 genannten Gegenstände fällig. 8.2 Die Auszahlung erfolgt in der Regel sofort per Echtzeitüberweisung auf das vom Verkäufer angegebene Bankkonto.

9. Eigentums- und Gefahrenübergang Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das Fahrzeug im Eigentum des Verkäufers (Ausnahme: abweichende Regelung bei Leasingfahrzeugen). Eigentums- und Gefahrenübergang erfolgen mit Zahlungseingang und vollständiger Übergabe von Fahrzeug und Dokumenten.

10. Schlussbestimmungen 10.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 10.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 10.3 Abtretung: Ansprüche des Verkäufers gegen uns dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung nicht abgetreten werden. 10.4 Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Verkäufer Unternehmer ist – das sachlich zuständige Gericht für 7092 Winden am See ausschließlich zuständig. Ist der Verkäufer Konsument, richtet sich der Gerichtsstand nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

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